Wir halten Sie auf dem Laufenden
Aktuelle Besucherregelung gültig ab dem 23.12.2020
Anpassung der bestehenden Besuchsregelungen
(Die gesonderten Regelungen über die Weihnachtsfeiertage sind hiervon ausgenommen)
Zeitraum: 23.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund von positiven COVID-19 Fällen in unserer Einrichtung sind keine Besuche möglich.
Sollten Ihre Angehörige direkt betroffen sein, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Diese Regelung beginnt am 23.12.2020 und gilt bis einschließlich 10.01.2021.
Wir bitten Sie in dieser für uns alle schwierigen Situation um Verständnis.
Hiervon ausgenommen sind die Regelungen über die Weihnachtsfeiertage, die Ihnen in schriftlicher Form zugegangen sind.
Wir werden Sie über Änderungen umgehend informieren.
Die Anpassung der Besuchsregelungen hat in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt stattgefunden.
Freundliche Grüße
Gez. L. Bühler Gez. C. Jung
Bereichsleitung Einrichtungsleitung
Neue Besuchsregelung gültig ab dem 11.01.2021
Anpassung der bestehenden Besuchsregelungen mit Umsetzung zum 11.01.2021
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher/innen,
aufgrund der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen sind Besucher/ innen verpflichtet einen tagesaktuellen negativen PCR- oder Antigentest mit Betreten der Einrichtung vorzuweisen. Um Besuche zu erleichtern bieten wir Ihnen an, die Testung vor Ort durchzuführen.
Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb der Besuchszeiten sind momentan leider nicht möglich, da die Testzeiten nicht variiert werden können.
Testzeiten für asymptomatische Besucher/innen sind wie folgt:
- Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr -18:00 Uhr
- Ein/e Bewohner/in kann maximal 2x pro Woche von einer Person für eine Stunde
besucht werden - Terminvereinbarungen müssen unter der Nummer 0641-686925-0 getroffen werden
- Besuche sind an den oben genannten Testtagen möglich
- Für Besuche darf ausschließlich das jeweilige Bewohnerzimmer genutzt werden
- Besucher/innen müssen beim Betreten und vor dem Verlassen ihre Hände desinfizieren
- Besucher/innen müssen eine von der Einrichtung gestellte FFP2- oder KN 95-Maske während des gesamten Aufenthaltes tragen
- Jeder Besuch muss registriert werden (Name des Besuchers, Datum des Besuchs, besuchter Heimbewohner). Die Registrierung erfolgt am Empfang.
- Besucher/innen müssen sich zu Beginn des Besuches anmelden (Registrierungsformular).
Beim Verlassen der Einrichtung müssen sich die Besucher/innen abmelden
Freundliche Grüße
Gez. Lucia Bühler Gez. C. Jung
Bereichsleitung Einrichtungsleitung
Wir helfen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
0641 686925-0
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